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Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, sofern Sie nicht schriftlich vereinbart wurden.
2. Preise:
Unsere Preise verstehen sich netto. Wir liefern ab Werk, zuzüglich Versand- und Verpackungskosten (siehe auch Punkt 13), gemäß der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
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Aufträge mit geringen Bestellwerten wickeln wir schnell und zuverlässig ab, ohne Mehrkosten zu berechnen.
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Wir liefern nur für den gewerblichen Bedarf. Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie die gewerbliche Verwendung der Ware. Die Lieferung erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Rechnung. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie so schnell wie möglich Ihre Ware erhalten.
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Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, sofern der Rechnungsbetrag 50,– € übersteigt. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, eine anteilige Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB; 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) sowie die gesetzliche Pauschale für Verzugskosten in Höhe von 40,– € (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, hat der Käufer die daraus entstehenden erforderlichen Kosten zu tragen.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich unserer Forderungen aufgrund des Kaufvertrages unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle unsere Forderungen bestehen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit der Ware nachträglich erwerben. Bei Be- oder Verarbeitung von in unserem Eigentum stehender Ware gilt die verarbeitete Ware als Vorbehaltsware. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Ware und der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Auf Verlangen des Käufers verzichten wir dann auf den Eigentumsvorbehalt, wenn der Käufer alle mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderung erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
7. Technische Änderungen:
Änderungen der Produkte im Sinne einer technischen Weiterentwicklung oder Änderung in Form und Farbe behalten wir uns vor.
8. Sonderanfertigungen:
Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind schriftlich zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns nicht geprüft. Wir schließen jegliche Haftung aus, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Auftragsvergabe frei. Sonderanfertigungen, und individuell gefertigte Ware sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
9. Gewährleistung:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Ausgenommen sind Einwegartikel, üblicher Verschleiß und mutwillige Beschädigung.
(2) Die Transport- und Versandverpackung dient ausschließlich dem Schutz der Ware während des Transports. Bloße Beschädigungen, Quetschungen oder Deformationen der äußeren Umverpackung oder des Versandkartons stellen – sofern die darin enthaltene Ware unbeschädigt und voll funktionsfähig ist – keinen Mangel der Kaufsache dar und berechtigen den Käufer weder zur Annahmeverweigerung noch zu Mängelansprüchen, Preisminderungen oder Schadensersatz.
(3) Äußerlich erkennbare Transportschäden an der Verpackung oder der Ware sind vom Käufer unverzüglich bei der Anlieferung gegenüber dem Transportdienstleister (Zusteller) zu dokumentieren, auf den Frachtpapieren/Quittungen vermerken zu lassen und uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel an der Ware selbst sind uns unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber bis zum Ablauf von 24 Monaten seit Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute gelten im Übrigen die gesetzlichen Prüf- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB.
(5) Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Ist ein Mangel weder durch unsere Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder sind wir nach Aufforderung dazu nicht bereit, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
(6) Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. wegen entgangenen Gewinns), sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzgitter, sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
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Da wir ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) liefern, besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Eine freiwillige Rücknahme oder ein Umtausch gelieferter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde vorab ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Im Falle einer einvernehmlichen freiwilligen Rücknahme trägt der Käufer die Kosten und das Risiko der Rücksendung. Die Ware muss sich in unbenutztem, einwandfreiem Zustand und in der unbeschädigten Originalverpackung befinden.
13. Verpackung und Entsorgung (B2B / PPWR / VerpackG):
(1) Die Übergabe und Lieferung aller Verpackungen (insbesondere Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen wie Versandkartons, Füllmaterial, Umkartons sowie Kunststoff- und Folienbeutel) erfolgt im reinen B2B-Handel zur Erfüllung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sowie der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
(2) Der Käufer ist gewerblicher Endverbraucher bzw. gewerblicher Zwischenhändler. Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass der Käufer die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme sowie zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder Entsorgung der von uns gelieferten Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen auf eigene Kosten übernimmt.
(3) Eine Rücknahme der Verpackungen durch uns ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorab ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich, die Verpackungen der ordnungsgemäßen Wiederverwendung oder Entsorgung nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zuzuführen.

